Vorzüge der Mitgliedschaft
Art der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der JJI ist grundsätzlich eine Clubmitgliedschaft. Einzelmitgliedschaft von Personen ist NICHT möglich (außer gegebenenfalls als reine Fördermitgliedschaft)
Beantragung der Mitgliedschaft
Die Clubmitgliedschaft wird durch den Leiter beantragt. Da JJI für Qualität steht und die Schüler durch den Dojoleiter repräsentiert werden, sind folgende Unterlagen dem Antrag beizulegen:
Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der JJI wird für das laufende Jahr beantragt und entsteht erst nach Eingang der fälligen
Clubgebühr, gestaffelt nach Mitgliederzahlen. Sie kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Verlängerungsverfahren
Zum Jahresende wird eine aktualisierte Mitgliederliste eingereicht. Anhand dieser wird die Clubgebühr für das Folgejahr errechnet. Wird diese Liste nicht eingereicht, gilt die Mitgliedschaft automatisch als beendet. Gleiches gilt bei Nichtzahlung der Jahresgebühr (spätestens bis 31.Januar). Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.