Mitgliedschaft & Antrag


 

 Vorzüge der Mitgliedschaft 

  • Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Ländern
  • Nationale und internationale Lehrgänge und Seminare
  • Zugriffsmöglichkeit auf Ausbilder des Verbandes für eigene Veranstaltungen
  • Club und Schüleraustausch
  • Prüfungs- und Fördermöglichkeiten
  • Registrierung durch den Verband
  • Nutzung des Logos und des Namens für Werbezwecke
     

Art der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der JJI ist grundsätzlich eine Clubmitgliedschaft. Einzelmitgliedschaft von Personen ist NICHT möglich (außer gegebenenfalls als reine Fördermitgliedschaft)

  

Beantragung der Mitgliedschaft

Die Clubmitgliedschaft wird durch den Leiter beantragt. Da JJI für Qualität steht und die Schüler durch den Dojoleiter repräsentiert werden, sind folgende Unterlagen dem Antrag beizulegen: 

  • sein Budopass (falls vorhanden)
  • Urkunden all seiner Dangraduierungen 
Hier finden sie das entsprechende Antragsformular als Download (Bitte aber UNBEDINGT vorher telefonischen/persönlichen Kontakt aufnehmen, um alle Details zu besprechen. Eingehende Antragsformulare ohne vorherige Absprache werden NICHT bearbeitet!)

  

Dauer der Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft in der JJI wird für das laufende Jahr beantragt und entsteht erst nach Eingang der fälligen

Clubgebühr, gestaffelt nach Mitgliederzahlen. Sie kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

 

Verlängerungsverfahren 

Zum Jahresende wird eine aktualisierte Mitgliederliste eingereicht. Anhand dieser wird die Clubgebühr für das Folgejahr errechnet. Wird diese Liste nicht eingereicht, gilt die Mitgliedschaft automatisch als beendet. Gleiches gilt bei Nichtzahlung der Jahresgebühr (spätestens bis 31.Januar). Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.